Checkliste: Wie DSGVO-konform sind Ihre Videokonferenzen wirklich?
Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, müssen bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Risiken für die potentiell betroffene Person, die sich aus der Verarbeitung ergeben, betrachtet werden. Der Einsatz eines Videokonferenzsystems stellt so eine Verarbeitung dar.

Zusammen mit ihrem externen Datenschutzverantwortlichen hat die MVC Mobile VideoCommunication GmbH eine Checkliste erarbeitet, die alle wesentlichen Punkte berücksichtigt. Hier können Sie anhand geeigneter Fragen mögliche Risiken ermitteln und somit versuchen die Anforderungen der DSGVO umzusetzen.
  
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Einwilligung in die Datenverarbeitung
Ich bin mit der Verarbeitung und werblichen Nutzung der von mir angegebenen Kontaktdaten durch die Business.today Network GmbH und die MVC Mobile VideoCommunication GmbH gemäß Einwilligungserklärung einverstanden. Hierfür willige ich ein, dass die Business.today Network GmbH die von mir angegebenen Kontaktdaten an die MVC Mobile VideoCommunication GmbH, übermittelt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit, wie in der Einwilligungserklärung näher beschrieben, widerrufen.
Leseprobe: Bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen amerikanischer Dienstleister werden in der Regel personenbezogene Daten auch an die Muttergesellschaften in den USA übermittelt. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 16.07.2020 klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA und ggf. auch für Datenübermittlungen in weitere Drittländer wurde ein solches angemessenes Schutzniveau verneint. Einige der Anbieter, die technisch ausgereifte Lösungen bereitstellen, erfüllen die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht. Dies trifft derzeit (Stand 3. Juli 2020) z. B. auf die Dienste Blizz, Cisco WebEx, Cisco WebEx über Telekom, Google Meet, GoToMeeting, Microsoft Teams, Skype, Skype for Business Online und Zoom zu.
Checkliste: Wie DSGVO-konform sind Ihre Videokonferenzen wirklich?
So funktioniert die Checkliste:
Jedes Nein bedeutet ein potentielles Risiko für die betroffene Person. Ein Risiko sollte durch entsprechende Optionen behandelt werden. Mögliche Optionen können sein: Akzeptieren, Reduzieren, Abwälzen oder Vermeiden.
Die Festlegung welche der Optionen die richtige ist, bedarf immer einer Einzelfallentscheidung und genauen Abwägung welche der Risiken tragbar sind oder behandelt werden müssen.
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